Neue EU-Richtlinie verbietet Fernseher, die zu viel Energie verbrauchen

Neue EU-Richtlinie verbietet Fernseher, die zu viel Energie verbrauchen

Eine neue EU-Richtlinie zwingt jetzt die Hersteller von Fernsehern dazu, ihre Geräte nachzubessern oder sie vom Markt zu nehmen, falls das nicht möglich ist. Der Grund: Der Energiegrenzwert der Geräte wird überschritten. Für einige Hersteller bedeutet das: Sie müssen mit einem Verkaufsverbot leben oder die Geräte auf das Level der neuen EU-Richtlinie bringen. Betroffen sind vor allem die neuen Fernseher der Oberklasse.

Die neue Verordnung

Die EU verschärft die Regeln und den Händlern droht ein Verkaufsverbot. Der Hintergrund für die Änderung ist die sogenannte Ökodesign-Verordnung, die neben vielen anderen Dingen auch die Energieeffizienzvorgaben oder EEI für Fernsehgeräte regelt. Die neue EU-Richtlinie für die Senkung der Grenzwerte ist seit dem 1. März 2023 gültig. Nach der Verordnung dürfen Displays mit HD-Auflösung einen EEI-Wert von nur 0,75 nicht überschreiten. Vor dem 1. März galt ein Höchstwert von 0,9. Bei Bildschirmen mit UHD-4K-Auflösung liegt der Grenzwert jetzt statt bei 0,9 bei 1,1. Dies sind nur minimale Änderungen, die die Hersteller von TV-Geräten einfach umsetzen können.

Was ist mit älteren Geräten?

Schwieriger wird die Umsetzung der neuen EU-Verordnung bei Geräten, die eine höhere Auflösung als 4k haben. Hier gab es keine Begrenzung des EEI-Wertes. Seit dem 1. März liegt der Höchstwert aber wie für die 4k-Displays dann bei 0,9. Jetzt haben die Hersteller ein Problem, da eine höhere Dichte an Pixeln mit einer deutlicheren Steigerung beim Verbrauch an Energie einhergeht. Hier gilt die Faustregel: Je größer das Display ist, umso höher ist auch die Leistungsaufnahme des Fernsehers. In die Berechnung für den Index der Energieeffizienz fließt das mit ein.

Die Händler wehren sich

Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für die großen Geräte mit einem hochauflösenden OLED-Display oder mit 8k-Bildschirmen? Der Elektronikkonzern Media Markt hat auf der Seite des Unternehmens eine Liste mit einer Auswahl von Fernsehgeräten erstellt, die seit dem 1. März nicht mehr verkauft werden dürfen. Darunter sind alle 8k-Geräte, die größeren QD-OLED-Fernseher, die microLED-Geräte sowie einige 4k-LCD-Fernseher zu finden. Sie sollen nach dem Willen der EU nicht mehr in den Regalen der Händler stehen. Laut Media Markt handelt es sich dabei um Geräte mit der „fortschrittlichsten Technik und der höchsten Bildqualität“. Aber ganz so dramatisch wie es jetzt vielleicht klingt, wird es nach Meinung von Experten wohl doch nicht werden. Die neuen Richtlinien der EU können den technischen Fortschritt bei den Displays der Fernseher zwar ausbremsen, die Fähigkeit der Hersteller, die Energieeffizienz zu senken, ist aber begrenzt.

Kleine Tricks

Bei den Geräten, die aktuell entwickelt werden, kann der Hunger nach Energie mittels eines kleinen Tricks angepasst werden. So kann neben der Helligkeit des Displays auch die Standardeinstellung verringert werden, wodurch der Fernseher weniger Energie verbraucht.

Fazit

Wer einen Fernseher kauft, der auf der Liste der „verbotenen“ Geräte der EU steht, kann nach dem Kauf die Helligkeit etwas verringern und das Gerät so den neuen Bestimmungen anpassen. Wird der Fernseher ausgeliefert, dann muss die Helligkeit mindestens 64 Prozent des hellsten Modus betragen. Den Käufern steht es aber natürlich frei, mit ihren Geräten zu tun, was ihnen gefällt. Sie können die Helligkeit und alle anderen Einstellungen so festlegen, wie es ihnen gefällt und nicht, wie die EU es vorschreibt.

Bild: @ depositphotos.com / wirestock_creators

Ulrike Dietz