Wohngeld beziehen – wer bekommt wann wie viel?

Wohngeld beziehen – wer bekommt wann wie viel?

Wohnen ist in Deutschland teuer geworden, für viele inzwischen zu teuer. Wer als Mieter oder Eigentümer ein zu kleines Einkommen hat, kann Wohngeld beziehen, aber ab wann ist das eigentlich möglich? Wem steht wie viel Wohngeld zu und wer bekommt gar kein Wohngeld? In vielen Fällen lohnt es sich, einen Antrag zu stellen, um mit Wohngeld finanziell besser durch den Monat zu kommen.

Ab wann wird Wohngeld bezahlt?

Ob zur Miete oder in einer selbst genutzten Immobilie: Die Kosten fürs Wohnen in Deutschland sind in vielen Regionen sehr hoch. Geringverdiener können da schnell finanzielle Probleme bekommen. Unter bestimmten Bedingungen hilft jedoch der Staat. Wer Wohngeld beziehen will, muss Voraussetzungen erfüllen. Auf Wohngeld hoffen kann, wer monatlich ein Einkommen bezieht, das unter einer bestimmten Grenze liegt. Wie hoch diese Grenze ist, hängt zum einen von der Höhe der Miete und zum anderen von der Anzahl der Menschen ab, die in diesem Haushalt leben.

Die verschiedenen Stufen

Paragraf 12 des Wohngeldgesetzes besagt, dass nicht in jedem Fall die tatsächliche Miete berücksichtigt wird, sondern nur die maximale Obergrenze, die die jeweilige Mietstufe vorsieht. Grundsätzlich gilt: Je höher die Stufe ist, umso höher ist auch die Miete, die für die Berechnung des Wohngeldes herangezogen wird. Der Ausgangspunkt für diese Berechnung ist das Bruttoeinkommen. Davon werden dann neben den eigentlichen Wohnkosten noch die unterschiedlichen Pauschalen und Freibeträge abgezogen. Wer Wohngeld beziehen will und Pflichtbeiträge in die Pflege-/Krankenversicherung und die Rentenversicherung einzahlt und Einkommenssteuer bezahlt, dessen Einkommen wird beim Wohngeld pauschal um 30 Prozent reduziert.

Den Rechner nutzen

Für alle, die einen Überblick haben wollen und überlegen, ob sie Wohngeld beantragen sollen, ist der Rechner des Bauministeriums von Nutzen. Besonders wichtig ist, darauf zu achten, wo die Verdienstgrenze liegt und wie viele Personen ständig im Haushalt leben. Wohngeld beziehen ist sogar für Hauseigentümer möglich, wenn sie ihr Haus selbst bewohnen und nur mit einem kleinen Einkommen zurechtkommen müssen. Auch wer als Bewohner eines Pflegeheims wenig Geld zur Verfügung hat, kann Wohngeld beantragen. Allerdings dürfen die Bewohner dann keine anderen Sozialleistungen beziehen.

Wer bekommt kein Wohngeld?

Nicht jeder kann Wohngeld beantragen und bekommen. Alle, die Sozialhilfe, BAföG oder Bürgergeld bekommen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, da die Wohnkosten schon in diesen Leistungen enthalten sind. Wer die Voraussetzungen aber erfüllt, kann in den meisten Fällen schon Wohngeld in dem Monat bekommen, in dem der Antrag gestellt wurde. Rückwirkend Wohngeld zu bekommen, ist immer nur dann möglich, wenn ein Antrag auf Grundsicherung oder auf Bürgergeld abgelehnt wurde.

Fazit

Knapp 620.000 Haushalte in Deutschland bezogen im Jahr 2020 Wohngeld, 2023 werden es rund 1,4 Millionen sein. Dann tritt auch eine Reform beim Thema Wohngeld als Teil des dritten Entlastungspakets in Kraft. Die Regierung hat beschlossen, dass die zuletzt gültigen 180 Euro auf 370 Euro im Monat steigen werden. Hierdurch können dann auch die Bürger, die nur den Mindestlohn bekommen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe beziehen, vom Wohngeld profitieren. In Zukunft wird es außerdem auf Dauer eine sogenannte Heizkostenkomponente geben, die mit in die Berechnung des Wohngeldes einbezogen wird.

Bild: @ depositphotos.com / mschuppi

Ulrike Dietz