So will die Regierung die Rentner entlasten

So will die Regierung die Rentner entlasten

Die Ampel und die Rentner – dieses dauerhafte Thema sorgt immer wieder auf beiden Seiten für kontroverse Diskussionen. Wachstumschancengesetz heißt das Wortungetüm, was jetzt die Rentner entlasten soll. Dabei geht es unter anderem auch um die Doppelbesteuerung. Bisher galt die Regelung: Wer 2023 zum ersten Mal Rente bezieht, muss davon 83 Prozent versteuern, nur 17 Prozent bleiben verschont.

Bis zu 100 Prozent

Jedes Jahr steigt der Teil der Rente, der versteuert werden muss, bis schließlich im Jahr 2040 der Anteil der zu versteuernden Rente bei 100 Prozent angekommen ist. So sieht es zumindest der Plan der Regierung vor. Mit dem Wachstumschancengesetz will die Regierung die Rentner entlasten, indem der Anstieg der Steuerpflicht ausgebremst wird. Bisher galt, dass der Anteil, der an den Fiskus geht, in Schritten von einem Prozent ansteigt. Dies soll sich ändern, denn statt eines Prozents soll jetzt nur noch ein halbes Prozent die Rentner entlasten. So steht es im Koalitionsvertrag der Ampel. Für all diejenigen, die in diesem Jahr noch in Rente gehen, heißt das: Es werden nicht mehr 83 Prozent, sondern nur noch 82,5 Prozent versteuert. Wer aber erst im neuen Jahr erstmals Rente bekommt, muss wieder die 83 Prozent versteuern.

Die Rentner können sparen

Wird das Gesetz tatsächlich verabschiedet, dann ist nicht schon 2040, sondern erst 2058 der Stichtag, an dem es zur vollen Rentenbesteuerung kommt. Für die Rentner heißt das: Sie können viel Geld sparen. Ein Steuerexperte hat ausgerechnet, dass alle, die 1975 geboren wurden und immer gut verdient haben, durchschnittlich 17 Jahre lang eine gute Rente beziehen. In der Spitze, so der Experte und Mathematiker weiter, können es bis zu 72.000 Euro sein, die nicht versteuert werden müssen. Bei den Rentnern, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient haben, sind es 43.000 Euro.

Das sagt der Bundesfinanzhof

Der Plan, Rentner zu entlasten, beruht auf einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), der die Gefahr der drohenden Doppelbesteuerung erkannt hatte. Wenn die Regierung nicht nachbessert, so der BFH, werden die Bürger gleich zweimal zur Kasse gebeten: Einmal in dem Zeitraum, in dem sie arbeiten und dann ein weiteres Mal, wenn sie in Rente gehen. Daher steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente bereits seit 2021 in Schritten um jeweils ein Prozent, zuvor waren es sogar zwei Prozentschritte. Die Ampel hat aber noch eine Änderung durchgesetzt, um Rentner entlasten zu können. Um einer Doppelbesteuerung vorzubeugen, können alle Steuerzahler die Rentenbeträge in voller Höhe von der Steuer abziehen. Dies hatte Finanzminister Christian Lindner (FDP) erst für 2025 vorgesehen.

Fazit

Schon in diesem Jahr soll die Entlastung der Bürger rund 2,3 Millionen Euro betragen, im kommenden Jahr sind es jedoch nur noch 1,76 Millionen Euro. Wie stark ganz bestimmte Jahrgänge im Durchschnitt profitieren können, zeigt immer eine individuelle Berechnung durch einen Steuer- oder Rentenberater. Trotzdem droht auch weiter eine Doppelbesteuerung, selbst wenn es entsprechende Maßnahmen gibt, damit der Bürger nicht zweimal zur Kasse gebeten wird. Dies gilt vor allem für diejenigen, die während ihres 40-jährigen Berufslebens ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient haben. In der Praxis sind diese Fälle allerdings eher selten, aber es gibt sie trotzdem.

Bild: @ depositphotos.com / RostyslavOleksin

Ulrike Dietz