Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Sogenannte Sondervergütungen, zu denen auch das Weihnachtsgeld gehört, sind freiwillige Leistungen der Arbeitgeber. Damit haben Arbeitnehmer keinen rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld, aber es gibt Sonderregelungen. Hierbei geht es um das Gleichbehandlungsgesetz, da eine willkürliche Benachteiligung ohne besonderen Grund vor dem Gesetz nicht zulässig ist. An dieses Gesetz müssen sich die Arbeitgeber halten, trotzdem gibt es Gründe, das Weihnachtsgeld zu verweigern.

Wann darf das Weihnachtsgeld verweigert werden?

Grundsätzlich gilt im Arbeitsleben das Gleichbehandlungsgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Arbeitnehmer, die in der gleichen Position arbeiten, gleich behandelt und vor allem auch gleich bezahlt werden. Bekommt ein Kollege Weihnachtsgeld und ein anderer, gleichgestellter Kollege aber nicht, dann kann er seinen Anspruch auf Weihnachtsgeld geltend machen. Etwas anders sieht es aus, wenn es sachliche Gründe dafür gibt, warum kein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht.

Zu diesen Gründen gehören:

  • Der Mitarbeiter ist noch in der Probezeit.
  • Das Unternehmen steckt in finanziellen Schwierigkeiten.
  • Eine fehlende Arbeitsleistung, die vom Mitarbeiter selbst verschuldet wurde.
  • Unterschiedliche Einsatzbereiche innerhalb eines Betriebes.

Mit dem Arbeitgeber sprechen

In sehr vielen Unternehmen ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld in den Arbeitsverträgen fest verankert. Steht im Vertrag jedoch, dass es während der Probezeit kein Weihnachtsgeld gibt, dann wird das als sachlicher Grund gewertet. Kommt es zu einer Aussetzung der weihnachtlichen Zulage, weil ein Unternehmen Probleme finanzieller Natur hat, dann ist dies ebenfalls ein sachlicher Grund und durchaus möglich. Falls jedoch nur ein Betriebsangehöriger kein Weihnachtsgeld bekommt, dann ist es immer eine gute Idee, sich mit dem Vorgesetzten in Verbindung zu setzen.

Kein Weihnachtsgeld wegen Krankheit?

Kann ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern, die krank werden, im Mutterschutz oder in Elternzeit sind, das Weihnachtsgeld streichen? Dies ist zwar möglich, aber nur dann erlaubt, wenn das Weihnachtsgeld als Entgelt gezahlt wird. Unternehmen haben die Option, alle Sondervergütungen als sogenanntes Entgelt gegen Leistung oder als Gratifikation zu zahlen. Gibt es keine vertragliche Regelung, dann ist das Weihnachtsgeld eine Gratifikation und muss, stets unabhängig vom Krankenstand des Mitarbeiters, ausgezahlt werde. Nur wenn in der Firma grundsätzlich ein 13. Gehalt gezahlt wird, ist das auch zutreffend.

Eine offizielle Leistung

Selbst wenn Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers ist, kann sich ein Rechtsanspruch entwickeln. Es gibt Situationen, in denen der Chef zahlen muss.

Dazu gehören:

  • Es gibt einen Tarifvertrag, der Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld vorsieht.
  • Es existiert keine sachliche Begründung, warum nur ein Kollege von der Weihnachtsgeldzahlung ausgeschlossen wird.
  • Wurde drei Jahre lang Weihnachtgeld gezahlt, dann gilt das als ein „betrieblicher Usus“.
  • Das Weihnachtsgeld wurde im Arbeitsvertrag zugesichert.

Anspruch auf Weihnachtsgeld

Wer sich von seinem Chef ungerecht behandelt oder übergangen fühlt, sollte das Gespräch mit ihm suchen. In einigen Fällen handelt es sich schlicht um ein Versehen. Wenn es aber keine Möglichkeit für eine Einigung gibt, andererseits jedoch ein Rechtsanspruch vonseiten des Arbeitnehmers besteht, sollte Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgenommen werden. Ist der Anspruch auf das Weihnachtsgeld gerechtfertigt, dann wird der Anwalt den Arbeitgeber kontaktieren und, falls das nicht hilft, auch vor Gericht ziehen. Besser ist es aber immer, sich auf gütliche Art mit dem Arbeitgeber zu verständigen. Ein Streit würde nur das Arbeitsklima negativ beeinflussen.

Bild: @ depositphotos.com / Elnur_

Nadine Jäger