Nachteil für Verbraucher – wer spart, muss zahlen

Nachteil für Verbraucher – wer spart, muss zahlen

Sparen ist so etwas wie eine deutsche Tugend, aber jetzt hat ein Gericht ein Urteil gefällt, das einen Nachteil für Verbraucher bedeutet. Sparen macht keinen Spaß mehr, wenn diejenigen, die etwas auf die hohe Kante legen wollen, bei der Bank dafür bezahlen müssen. Laut Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts in sind in Zukunft Sparkonten kostenpflichtig.

Commerzbank gegen Verbraucher

Bereits im Oktober hat das Oberlandesgericht in Frankfurt in einem Revisionsverfahren zum Nachteil der Verbraucher entschieden. Die Commerzbank AG ist vor Gericht gezogen und die Richter erklärten die Negativzinskonditionen als rechtlich zulässig. Dies ist ein Nachteil für Verbraucher, die ihr Geld bei der Commerzbank angelegt haben. Als die Negativzinsen im Frühjahr 2022 auf dem Höhepunkt waren, berechneten 455 Sparkassen und Banken ihren privaten Kunden sogenannte „Verwahrentgelte“. 179 der Geldinstitute kassierten die Gebühren erst ab einem Sparguthaben von 50.000, andere schon ab 10.000 oder sogar ab 5000 Euro.

Schnell wieder abgeschafft

Nachdem die Europäische Zentralbank den Leitzinssatz wieder erhöht hat, haben viele Banken ihre negativen Zinsen wieder abgeschafft. Jetzt geht es jedoch um die juristische Aufarbeitung und hier wird der Nachteil für Verbraucher sehr schnell sichtbar. Verbraucherschützer vermuten, dass das rechtliche Tauziehen weitergehen wird, auch wenn es jetzt ein erstes Urteil gibt. Am 18. November 2022 fiel das Urteil in erster Instanz. Damals hatte das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass Klauseln der Commerzbank, in denen von einem „Verwahrentgelt“ auf die Spareinlagen der Kunden die Rede ist, nicht verwendet werden dürfen. Das Gericht erklärte die Klauseln für unwirksam, da ein Nachteil für Verbraucher entsteht.

Die Bank ging in Berufung

Wie nicht anders zu erwarten, ging die zweitgrößte Bank Deutschland umgehend in Berufung. Die Commerzbank hatte in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis ein Entgelt von 0,5 Prozent pro Jahr auf die Spareinlagen vorgesehen. Für neue Kunden gilt das demnach ab einem Freibetrag von 50.000 Euro und für Bestandskunden, je nachdem, wie lange die Geschäftsbeziehung schon besteht, für Freibeträge ab 250.000 Euro.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Verhalten der Commerzbank ist für die Verbraucherschützer nicht ausreichend transparent und vor allem unvereinbar, was den Charakter von Sparverträgen angeht. Es sei für Kunden nicht hinnehmbar, dass sie nicht nur keine Zinsen mehr bekommen, sondern für ihr Guthaben auch noch zahlen sollen. Dass das Oberlandesgericht der Bank recht gegeben hat, ist ein schlechtes Zeichen für alle Verbraucher. Nach dem OLG in Frankfurt sind Spar- ebenso wie Girokonten für das Verwahren von Spareinlagen vorgesehen. Deshalb darf die Bank auch für das Verwahren des Geldes bei Sparverträgen Gebühren verlangen. Andere Gerichte haben die Konditionen für die negativen Zinsen schon für rechtswidrig erklärt.

Fazit

Was allerdings noch aussteht, ist jetzt eine Entscheidung des höchsten Richtergremiums. Falls die Richter in am Bundesgerichtshof es in letzter Instanz für unzulässig erklären, noch nachträglich Negativzinsen zu verlangen, dann wird es für die Banken richtig teuer. Auf die Banken und Sparkassen werden dann Rückzahlungsforderung zukommen, die sich im Millionenbereich bewegen, so die Verbraucherzentrale in . Die Kunden, die ihre Konten noch nicht gekündigt haben, könnten nach einem solchen Urteil das „Verwahrentgelt“ von den Banken zurückverlangen. Jetzt heißt es zunächst einmal abwarten, wie die Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden: zum Vor- oder zum Nachteil der Kunden.

Bild: @ depositphotos.com / maurus

Nadine Jäger